Verein
Satzung des Vereins Sternblut e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Sternblut und hat seinen Sitz in Sonthofen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V..
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Status des Vereins
Der Verein wird bei Sternblut als offizieller Fanclub geführt. Entsprechende Urkunden/ Bestätigungen seitens Sternblut werden ausgestellt.
§ 3 Zweck und Ziele
Zweck des Vereins ist es Anhänger und Fans der Gruppe Sternblut zu sammeln und soweit möglich die Gruppe Sternblut zu unterstützen und das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit im positiven Sinne zu fördern.
Darüber hinaus soll die Geselligkeit gepflegt werden und Verbindungen zu gleichgesinnten Anhängern geknüpft werden.
Diese Ziele sollen durch regelmäßige Fahrten zu Veranstaltungen , Konzerten und ähnlichem der Gruppe Sternblut erreicht werden.
Der Verein unterhält zu diesem Zweck eine eigene Homepage.
§ 4 Mitgliedschaft
Jede Person kann Mitglied werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand abschließend.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet der Vorstand.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über ihre Ernennung entscheidet der Vorstand.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Alle Beschlüsse müssen im Sinne der Gruppe Sternblut (Ramona Maria Holzmann und Deborah Holzmann) und Ihren Interessen sein.
Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder die sich der Stimme enthalten werden behandelt wie nicht erschienene.
Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnungspunkte einberufen. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokolieren. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gemäß § 26 BGB
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, ohne bestimmte Ämterbezeichnung, die Vereinsmitglieder sein müssen.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
§ 7 Geschäftsführender Vorstand
Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Alle Beschlüsse müssen im Sinne der Gruppe Sternblut (Ramona Maria Holzmann und Deborah Holzmann) und ihren Interessen sein.
Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstandes gebunden.
Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Vorstandsmitglieder dürfen für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.
Der Vorstand ist berechtigt, eine/n Geschäftsführer/in mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen.
Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch per e-mail oder über Bekanntmachung auf der Homepage erfolgen) zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
§ 8 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindesten eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.
§ 9 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gruppe Sternblut, die es für wohltätige Zwecke verwendet.
§ 10 Wirksamkeit
Diese Satzung wurde bei der Gründungsversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Sonthofen, 03.07.2010
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